
Der Wirkstoff Ethanol wird aktuell mit Blick auf eine potentielle Einstufung als CMR Kat 1a oder 1b bewertet.
Eine Einstufung von Ethanol als CMR Stoff hätte gravierende Folgen für die Verwendung des Stoffes in der Praxis.
Die ECHA hat am 25.2.2025 eine Konsultation gestartet, zu potenziellen Substitutionskandidaten sowie zu den Bedingungen für Ausnahmeregelungen für Ethanol.
Ausführliche Informationen sind zu finden unter folgendem link: Konsultationen zu potenziellen Kandidaten für die Substitution und Ausnahmebedingungen - ECHA >
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, dennoch wird nun parallel eine Konsultation gemäß Biozidprodukte-Verordnung §10(1)(a) Ausschlusskriterien gemäß Artikel 5(1) gestartet. Betroffen sind die Verwendungen unter den Produktgruppen PT 01, PT 02 und PT 04.
Die Konsultation ist bis zum 28.04.2025 geöffnet für Kommentare. Diese können über die ECHA Website > direkt in den Online-Fragebogen eingegeben werden.
Es werden diverse Verbände teilnehmen und auch wir, Julius Hoesch, werden uns beteiligen.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie an der Konsultation teilnehmen.
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